Schamanismus alleine fällt nicht unter die Gewerbeordnung, weil Schamanismus von einem mystisch-religiösen Konzept getragen wird.
Kombiniert ein Schamane zu seiner Arbeit mit schamanischen Interventionen auch energetische Methoden, was fast immer der Fall ist, bedarf es des Gewerbes des Energetikers.
Führt der Schamane zusätzlich noch Beratung in Persönlichkeitsentwicklung durch, was in der Regel von Klienten gerne in Anspruch genommen wird, braucht er dazu die Berechtigung zum Lebensberater.
Das Gewerbe des Lebensberaters ist in Österreich vom Gesetzgeber geregelt und bedarf einer gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung von mindesten 2 1/2 Jahren.
Nur wer die gesetzlich vorgesehene Ausbildung und das dazugehörige Praktikum nachweisen kann, erhält die Berufsberechtigung zum Diplom-Lebensberater.