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Der abstrakte Begriff " Coaching " für sich allein kann frei verwendet werden - nicht jedoch im Zusammenhang und im Sinne einer Tätigkeit, die gesetzlich geregelt ist.
Das heißt: Nicht die Bezeichnung einer Tätigkeit sondern deren Inhalt, Ziel und Zweck sind maßgeblich für die Berechtigung zur Berufsausübung
Coaching … … zur Erlangung körperlicher und energetischer Ausgewogenheit
fällt unter das Berufsbild „Energetiker“ Die Gewerbeberechtigung für die "personenbezogene Hilfestellung" ist erforderlich!
Coaching … ... zur Persönlichkeit und deren Entwicklung, Beziehungsfähigkeit und deren Verbesserung (beides sowohl in privatem als auch in beruflichem Kontext)
fällt unter das Berufsbild „Lebensberater“ Die Gewerbeberechtigung für die "Lebens- und Sozialberatung" ist erforderlich! Lebensberatung ist ein reglementiertes Gewerbe, d.h. ein Nachweis der Befähigung mit gesetzlich vorgeschriebenen Zeugnissen ist nötig.
Die "Familienaufstellung" ist dem reglementierten Gewerbe der Lebens- und Sozialberater sowie Psychologen und Psychotherapeuten vorbehalten! |